AGB
Auf dieser Seite finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten fragen entstehen, wenden Sie sich gerne an uns.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Christian Martin – Behörden Einsatztraining – | Stand: 26. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Seminare, Schulungen, Fortbildungen, Lehrgänge, Workshops und Inhouse-Schulungen zwischen Christian Martin – Behörden Einsatztraining – (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Behörden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Auftraggeber“). Zu den Auftraggebern zählen insbesondere kommunale und staatliche Behörden, öffentliche Einrichtungen, private Sicherheitsunternehmen, Rettungsdienste, medizinische Einrichtungen, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen sowie sonstige gewerbliche und selbstständig beruflich tätige Auftraggeber. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Seminarausschreibungen und Terminübersichten stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Buchungsanfragen und Anmeldungen können per E-Mail oder über die vom Anbieter bereitgestellten Buchungswege erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung des Anbieters in Textform zustande. Mit dieser Bestätigung sind die vereinbarten Seminarplätze verbindlich gebucht; eine Vorauszahlung ist hierfür nicht erforderlich. Bei Buchungen durch Behörden, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen ist als Auftraggeber der jeweilige Rechtsträger (z. B. Stadt, Verbandsgemeinde, Landkreis oder Unternehmen) mit vollständiger Bezeichnung anzugeben. Die anmeldende Dienststelle oder Organisationseinheit kann ergänzend benannt werden. Individuelle Absprachen bleiben vorrangig. Die AGB werden dem Auftraggeber vor Abgabe seiner verbindlichen Buchungserklärung zur Verfügung gestellt und gelten nur, soweit sie wirksam Vertragsbestandteil geworden sind.
3. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkung
Die Teilnahme setzt grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Abweichungen bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die angemeldeten Personen die für das jeweilige Seminar mitgeteilten fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen und erforderliche dienstliche Berechtigungen vorliegen. Teilnehmende haben Sicherheitsanweisungen und die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten. Erforderliche Schutzausrüstung und Materialien werden in der Ausschreibung oder Buchungsbestätigung benannt. Die Teilnehmenden informieren die Seminarleitung vor praktischen Übungen über Umstände, die ihre sichere Teilnahme beeinträchtigen können, soweit dies zur Durchführung erforderlich ist; eine Offenlegung von Diagnosen wird nicht verlangt.
4. Leistungen und Seminarorganisation
Für reguläre offene Anwenderseminare beträgt der Teilnahmepreis grundsätzlich 139,00 EUR netto je Person zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Abweichende Preise, insbesondere für Instruktorenausbildungen, Spezialseminare und Inhouse-Schulungen, ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung oder individuellen Vereinbarung. Maßgeblich für Inhalt, Umfang, Ort, Zeiten, Teilnehmerzahl und gegebenenfalls enthaltene Materialien sind die jeweilige Ausschreibung und die Buchungsbestätigung. Der Anbieter darf gleichwertig qualifizierte Dozenten einsetzen und den Ablauf aus sachlichen Gründen anpassen, sofern der wesentliche Charakter und das vereinbarte Lernziel erhalten bleiben. Ein bestimmter Lernerfolg oder das Bestehen einer Prüfung wird nicht garantiert. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden nach den für das jeweilige Angebot mitgeteilten Voraussetzungen ausgestellt.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gesondert ausgewiesene Verbrauchsmaterialien, insbesondere Übungskartuschen, sowie Reise- oder Zusatzkosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart ist. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung des Seminars. Rechnungen sind mit Zugang sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde. Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
6. Stornierung durch den Auftraggeber und Nichterscheinen
Eine Stornierung ist in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen; maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter. Bis einschließlich sechs Werktage vor Seminarbeginn ist eine Stornierung kostenfrei. Bei einer Stornierung ab fünf Werktagen vor Seminarbeginn wird für jeden stornierten Seminarplatz eine pauschalierte Ausfallentschädigung von 79,00 EUR erhoben. Werktage sind Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Veranstaltungsort. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vergabe werden berücksichtigt. Für denselben stornierten Seminarplatz wird neben dieser Pauschale keine weitere Ausfallentschädigung verlangt. Erscheint ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer ohne vorherige Stornierung nicht, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmevergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Die Regelung zum Nichterscheinen schränkt das Recht zur vorherigen Stornierung oder gesetzliche Kündigungsrechte nicht ein. Eine geeignete Ersatzperson kann bis Seminarbeginn kostenfrei benannt werden, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und keine sachlichen Sicherheits- oder Organisationsgründe entgegenstehen. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Stornierungsentschädigung und einer bei Nichterscheinen geschuldeten Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; mit der 79-EUR-Pauschale ist kein bestimmter Umsatzsteuerausweis vorgegeben. Für Inhouse-Schulungen können im jeweiligen Angebot gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
7. Absage und Änderungen durch den Anbieter
Bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung ausdrücklich genannten Mindestteilnehmerzahl kann der Anbieter die Veranstaltung bis spätestens fünf Kalendertage vor Seminarbeginn absagen. Die Mindestteilnehmerzahl und diese Absagemöglichkeit müssen dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt worden sein. Bei unvorhersehbarem Ausfall einer für die Durchführung unverzichtbaren Lehrkraft, Unbenutzbarkeit des Veranstaltungsortes oder anderen unvorhersehbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen, die eine sichere oder zumutbare Durchführung verhindern, ist auch eine kurzfristigere Absage möglich. Der Anbieter informiert den Auftraggeber nach Bekanntwerden des Absagegrundes unverzüglich. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet; ein Ersatztermin kann einvernehmlich vereinbart werden. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Ziffer 11. Bei sicherheitsbedingten Unterbrechungen wird nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzlösung angeboten.
8. Inhouse-Schulungen
Bei Inhouse-Schulungen stellt der Auftraggeber die vereinbarten, geeigneten Räumlichkeiten, erforderliche Infrastruktur und gegebenenfalls die vereinbarte Ausrüstung rechtzeitig bereit. Er sorgt für die organisatorischen und dienstlichen Voraussetzungen der Teilnahme. Besondere Anforderungen an Schieß-, Übungs- oder Trainingsflächen und an die sichere Verwendung von Trainingsmitteln werden vorab abgestimmt. Entstehen durch vom Auftraggeber zu vertretende unzureichende Voraussetzungen zusätzliche Aufwendungen, können nach vorheriger Abstimmung nachweisbare, angemessene Mehrkosten berechnet werden. Vereinbarte Reisekosten werden nach der jeweiligen Buchungsbestätigung abgerechnet. Der Anbieter darf Übungen bei konkreten Sicherheitsbedenken aussetzen; seine Verantwortung für die fachlich sichere Anleitung bleibt unberührt. Für pauschal vergütete Inhouse-Schulungen gelten hinsichtlich Vergütung und Stornierung vorrangig die im jeweiligen Angebot individuell vereinbarten Bedingungen. Fehlt eine gesonderte Stornierungsvereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Stornopauschale für einzelne Seminarplätze gemäß Ziffer 6 gilt nicht für pauschal vergütete Inhouse-Schulungen.
9. Sicherheit und Ausschluss von der Teilnahme
Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Seminarleitung, insbesondere zu Sicherheitsabständen, Schutzmitteln und Trainingsgeräten, Folge zu leisten. Bei erheblicher oder wiederholter Missachtung von Sicherheitsanweisungen, erkennbarer Beeinträchtigung der sicheren Teilnahme oder konkreter Gefährdung anderer Personen darf der Anbieter die betroffene Person von einzelnen Übungen oder, falls erforderlich, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Der Vergütungsanspruch und etwaige Erstattungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
10. Dienstliche Teilnahme und Unfallversicherungsschutz
Die Teilnahme an den angebotenen Seminaren und Schulungsmaßnahmen erfolgt bei einer Buchung durch Behörden, öffentliche Einrichtungen oder gewerbliche Auftraggeber grundsätzlich im Rahmen einer dienstlich beziehungsweise betrieblich veranlassten Fortbildungsmaßnahme.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die dienstliche oder betriebliche Veranlassung der Teilnahme sicherzustellen und die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen zu erteilen.
Für Beamtinnen und Beamte richtet sich die Unfallfürsorge nach den jeweils geltenden beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften. Für Tarifbeschäftigte und sonstige Arbeitnehmer gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Unfallversicherung über den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger.
Die Feststellung und Anerkennung eines Dienst- oder Arbeitsunfalls sowie die Gewährung entsprechender Leistungen obliegen den hierfür zuständigen Stellen.
Unfälle und Verletzungen während der Schulung sind der Seminarleitung unverzüglich mitzuteilen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Der Anbieter veranlasst erforderliche Erste-Hilfe-Maßnahmen und dokumentiert ihm bekannt gewordene Unfallereignisse im erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber ist für die ihm obliegenden dienstlichen beziehungsweise betrieblichen Unfallmeldungen verantwortlich; gesetzliche Pflichten anderer Beteiligter bleiben unberührt.
Die gesetzlichen Haftungsansprüche gegenüber Christian Martin – Behörden Einsatztraining – bleiben hiervon unberührt.
11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet er für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Die Teilnahme an praktischen Übungen ist mit übungsbedingten Risiken verbunden; die Teilnehmenden sind verpflichtet, Sicherheitsanweisungen zu befolgen und die mitgeteilte Schutzausrüstung zu verwenden. Diese Hinweise beschränken die vorstehende Haftung nicht. Diese Haftungsregelungen gelten im gesetzlich zulässigen Umfang auch zugunsten eingesetzter Beschäftigter, Dozenten und Erfüllungsgehilfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
12. Schulungsunterlagen und Nutzungsrechte
Schulungsunterlagen, Präsentationen, Bilder, Videos und sonstige bereitgestellte Inhalte dürfen ausschließlich für die eigene dienstliche Fortbildung im vereinbarten Umfang verwendet werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung über den vereinbarten Gebrauch hinaus oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht. Rechte Dritter an Marken, Abbildungen und Lehrmaterialien bleiben unberührt.
13. Datenschutz sowie Foto- und Videoaufnahmen
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung und Durchführung des Vertrages, zur Seminarorganisation, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzhinweise verarbeitet. Für Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, und deren Verwendung zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken wird, soweit erforderlich, eine gesonderte freiwillige Einwilligung eingeholt. Eine Seminarteilnahme ist nicht von einer solchen Einwilligung abhängig. Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der Datenschutzinformationen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung kann im Einzelfall getroffen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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